Noch rechtzeitig vor dem Wahljahr 2013 hat die Regierung ein Steuerzuckerl für die Pendler beschlossen. Die Eckpunkte:

  • Pendlerpauschale: Die Kilometerstaffelung und die Pauschalbeträge ändern sich nicht.
  • Pendlereuro: Pendler mit Anspruch auf ein kleines oder großes Pendlerpauschale können zusätzlich den Pendlereuro absetzen. Dabei kann die zweifache Wegstrecke Wohnung – Arbeit als Euro-Betrag pro Jahr abgesetzt werden – pro Kilometer somit zwei Euro. Der Pendlereuro ist ein echter Absetzbetrag und mindert direkt die Steuerlast. Er kann mit Antrag auch über die Lohnverrechnung abgerechnet werden.
  • Teilzeitbeschäftigte: Künftig haben auch Teilzeitkräfte Anspruch auf ein anteiliges Pendlerpauschale. Zwischen vier und sieben Pendler-Tagen pro Monat gibt es ein Drittel, zwischen acht und zehn Pendler-Tagen gibt es zwei Drittel, ab elf Tagen gibt es das volle Pauschale.
  • Negativsteuer: Der Pendlerzuschlag wird von 141 Euro auf 290 Euro angehoben, wodurch Niedrigverdiener bis zu 400 Euro an Negativsteuer von der Finanz zurück bekommen können.
  • Jobticket: Wenn der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket von der Wohnung zur Arbeit sponsert, muss man keinen Sachbezug ansetzen auch wenn die Voraussetzungen für ein Pendlerpauschale nicht gegeben sind. Es darf sich allerdings nicht um eine Gehaltsumwandlung handeln.
  • Firmenwagen: Wer einen Firmen-Pkw privat nutzen kann (Sachbezug), hat künftig keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale.
  • Verordnung: Es ist eine Verordnung geplant, die die Kriterien zur Entfernungsmessung und Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln festlegt. Das soll die Rechtssicherheit v.a. für den Arbeitgeber erhöhen.
  • Entfernungsrechner: Auf der Homepage des Finanzministeriums ist ein Entfernungsrechner geplant, der Infos über Entfernung und Zumutbarkeit von Öffis gibt.
  • Einführung: Da die Neuerungen bereits ab Jänner 2013 gelten sollen, das Gesetz aber noch nicht veröffentlicht ist, ist eine zwingende Aufrollung in der Lohnverrechnung vorgesehen.

Da das Gesetz im Parlament noch nicht beschlossen wurde, kann es noch Änderungen geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald die Verordnung ergangen ist bzw. der Entfernungsrechner online gestellt wurde.

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Regierungsvorlage