Die Steuererklärung ist unterschrieben und beim Finanzamt eingereicht. Wie geht es danach weiter? Wir geben einen Überblick über Vorhalt, Bescheid, Zahlungsfrist und Nachbescheidkontrolle.

Ergänzungsersuchen oder Vorhalt

Nach der Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt werden die Steuererklärungen überprüft. Allerdings wird nicht jede Steuererklärung vollständig kontrolliert, sondern mittels Computer werden die gemeldeten Kennzahlen auf Plausibilität und Kontinuität geprüft. Bei für den Finanzamtscomputer ungewöhnlichen Kennzahlen oder durch Zufallsauswahl oder durch Auswahl durch einen Finanzbeamten will das Finanzamt Kopien bestimmter Belege sehen oder einen Sachverhalt aufgeklärt wissen.

Die Nachfrage erfolgt mittels Ergänzungsersuchen oder Vorhalt. Für die Beantwortung hat man in Regel zwei bis vier Wochen Zeit. Die Frist wird vom Finanzamt angedruckt. Diese Frist kann man verlängern, wenn z.B. die Unterlagen nicht rechtzeitig zusammengestellt werden können.

Bescheid

Der Bescheid stellt die Erledigung des Finanzamtes dar. Wird eine Steuererklärung per Computer „durchgewunken“, so kann der Bescheid bereits nach wenigen Tagen in der Databox oder im Briefkasten landen. So schnell geht es aber nicht immer. Wartezeiten von einigen Monaten werden leider immer häufiger.

Mit der Bescheidzustellung beginnt die einmonatige Beschwerdefrist zu laufen. Klienten mit Zustellvollmacht beim Steuerberater brauchen sich um die Frist nicht zu kümmern. Wer die Finanzamtspost per Post nach Hause bekommt, sollte das Zustellungsdatum auf dem Bescheid notieren.

Tipp für Klienten ohne Zustellvollmacht: Übermitteln Sie uns möglichst rasch eine Bescheidkopie zur Kontrolle.

Zahlungsfrist

Ergibt sich eine Abgabenschuld, so ist diese innerhalb eines Monats nach Zustellung fällig. Das Fälligkeitsdatum ist am Bescheid angedruckt. Für unsere Klienten fassen wir die Zahlungsfrist übersichtlich im Veranlagungsbrief bzw. –email zusammen.

Rückzahlung Guthaben

Guthaben, die sich aus einer Arbeitnehmerveranlagung ergeben, werden automatisch rückbezahlt. Wichtig ist hier, dass die korrekte Kontonummer in FinanzOnline hinterlegt ist. Alle anderen Guthaben werden auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben. Eine Rückzahlung ist nur mittels Rückzahlungsantrag möglich, den wir gerne für Sie durchführen.

Beschwerde

Wenn der Bescheid von der Steuererklärung unberechtigterweise abweicht, kann man eine Beschwerde beim Finanzamt einbringen. Dazu hat man ein Monat ab Bescheidzustellung Zeit. Diese Frist ist ebenfalls verlängerbar.

Nachbescheidkontrolle

Auch wenn der Bescheid bereits ausgestellt ist, kann das Finanzamt innerhalb eines Jahres noch Unterlagen nachfordern und den Bescheid abändern. Nach der Jahresfrist sind Änderungen z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Wiederaufnahme nur noch möglich, wenn dem Finanzamt neue Erkenntnisse vorliegen.