Auch heuer dürfen Arbeitgeber Gutscheine steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben, wenn die Weihnachtsfeier Corona bedingt nicht stattfinden kann. Das hat die Regierung im Finanzausschuss am 30.11.21 beschlossen.
Weihnachtsfeiern und Betriebsveranstaltungen bis zu 365 Euro pro Jahr und Dienstnehmer sind steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Wie im Vorjahr können auch dieses Jahr coronabedingt viele Weihnachtsfeiern nicht stattfinden. Dieser Betrag kann nun wieder in Form von Gutscheinen an Dienstnehmer ausgegeben werden.
Intension der Regierung ist es, damit die österreichische Wirtschaft und die heimischen Unternehmen zu unterstützen.
Beachten Sie bitte die Voraussetzungen:
- Gutscheine müssen „allgemein“ einlösbar sein (Handel – auch Einkaufszentren, Gastronomie etc.)
- Falls heuer bereits Betriebsveranstaltungen stattgefunden haben (z.B. ein Sommerfest), sind die Kosten pro Teilnehmer vom maximalen Gutscheinbetrag abzuziehen.
- Steuerfreie Gutscheine in Höhe von 186 Euro pro Dienstnehmer pro Jahr können zusätzlich geschenkt werden. In Summe sind somit 551 Euro möglich.
- Die Ausgabe der Gutscheine muss zwischen 1. November 2021 und 31. Jänner 2022 erfolgen.
Da es die Steuerfreiheit für eine Corona-Prämie heuer leider nicht gibt, sind vielleicht die Gutscheine eine passende Möglichkeit, sich für das Engagement im zweiten Corona-Jahr zu bedanken.