Im Regierungsprogramm 2017-2022 finden sich die Vorhaben der neuen Regierung. Oberstes Ziel ist das Entrümpeln der Steuergesetze und die Senkung der Steuerlast in Richtung 40 Prozent. Wir haben für Sie die wichtigsten steuerlichen Vorhaben zusammengefasst.
Entlastungen für Familien
- „Familienbonus Plus“: Absetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden bei niedrigem Einkommen reduziert.
Reform der Steuerstruktur
- Das Einkommensteuergesetz soll neu aufgesetzt werden („EStG 2020“). Damit soll das Gesetz wieder lesbar werden.
- Unternehmensrechtliche Bilanz und Steuerbilanz sollen zu einer Einheitsbilanz zusammengeführt werden.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer einfachen Eingabemaske oder „Steuer-App“ abgeben können.
- Die private Altersvorsorge soll gefördert und die steuerlichen Anreize neu aufgestellt werden.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden als „abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengefasst.
- Vereinfachung der Absetzbarkeit von Krankheits- und Pflegekosten. Auch die Berechnung des Selbstbehaltes soll einfacher werden.
- Die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z.B. für Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen) soll pauschal besteuert werden und damit einheitlich und verständlich werden.
- Vereinfachung der Gewinnermittlung für Personengesellschaften
- Rechtsformneutrale Besteuerung
- Reduktion der Einkunftsarten
- Vereinfachung der Lohnverrechnung (siehe unten)
- Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen
- Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges
- Automatische Anpassung der Steuerstufen aufgrund Inflation soll überprüft werden (Abschaffung der kalten Progression)
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
- Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen im Tourismus von 13 Prozent auf die ursprünglichen 10 Prozent
- Die Behandlung der Einlagenrückzahlung soll wieder auf den Stand vor der Steuerreform 2015/2016 gebracht werden.
- Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) – insbesondere auf nicht entnommene Gewinne
- Angleichung der steuerlichen an die unternehmensrechtlichen Abschreibungsmethoden (z.B. degressive Abschreibung)
- Senkung der Lohnnebenkosten
- Erleichterung für Betriebsübergaben z.B. durch Erhöhung des Freibetrages in der Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer ab dem ersten Euro bei Import aus Nicht-EU-Ländern. Die Freigrenze von 22 Euro soll abgeschafft werden. Da diese Änderung nur EU-weit beschlossen werden kann, ist dies auch eines der Ziele der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2018.
- Die Sozialpartnerschaft soll modernisiert werden. Die neue Regierung erhofft sich dadurch mehr Effizienz und Einsparungen.
- Die gesetzlichen Interessensvertretungen wie Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer sollen bis 30.6.2018 Reformprogramme entwickeln, die Einsparungen für die Mitglieder bringen. Gelingt dies der Interessensvertretung nicht, wird die Regierung Änderungen beschließen.
Vereinfachung der Lohnverrechnung
- Die Institutionen, die bei der Prüfung der Lohnabgaben beteiligt sind – das sind v.a. Finanzamt und Gebietskrankenkasse, sollen in einer Prüfbehörde zusammengefasst werden. Diese Behörde ist bei der Finanz angesiedelt und übernimmt die „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA)“. In weiterer Folge soll diese Behörde auch alle Lohnabgaben einheben und verteilen.
- Die Beitragsgruppen sollen reduziert und die Beitragsgrundlagen harmonisiert werden. Der DZ soll für alle Bundesländer gleich sein.
- Die Abrechnung der Reisekosten und die Dokumentation in der Lohnverrechnung soll vereinfacht werden.
- Die Abgrenzung Dienst- und Werkvertrag soll praktikabel und klar werden.
Vereinfachung und moderne Services
- Die Finanz soll verbindliche Auskünfte („Advance Ruling“) in Zukunft auch für Fragen in der Umsatzsteuer und im internationalen Steuerrecht beantworten.
- Einführung eines generellen Reverse-Charge-Systems zwischen inländischen Unternehmern. Damit soll der Abgabenbetrug reduziert werden. Dieses langfristige Ziel muss allerdings auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Österreich würde sich als Pilotland zur Verfügung stellen.
- Terminservice durch die Finanz mittels App, Einziehungsauftrag für Abgabenschulden, mobile Zahlungsmöglichkeiten
Die neue Bundesregierung hat sich im Bereich Steuern einiges vorgenommen. Vor allem die Vereinfachung und die Senkung der Lohnnebenkosten wären für Unternehmen eine große Erleichterung. Wir sind sehr gespannt auf die Umsetzung.