Der Eingangssteuersatz sinkt auf 25 Prozent, die Tarifkurve wird flacher. Auch Absetzbeträge und Freibeträge werden erhöht. Die Steuerreform gilt ab 2016.

Die neue Formel

Die neuen Einkommensteuerstufen gelten für alle – also für Arbeitnehmer, Selbstständige, Vermieter etc. (siehe Grafik). Der niedrigste Steuersatz sinkt von 36,5 Prozent auf 25 Prozent. Der 50-Prozent-Grenzsteuersatz gilt ab 2016 ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro). Für Einkommen über 1 Mio. Euro pro Jahr gilt befristet auf fünf Jahre ein Steuersatz von 55 Prozent.

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Für Arbeitnehmer

  • Der Verkehrsabsetzbetrag und der Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag betrug in Summe 345 Euro pro Jahr. Ab 2016 gibt es nur noch den Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro.
  • Mitarbeiterrabatte: Bis 10 Prozent Ersparnis bleiben künftig steuerfrei. Höhere Rabatte bleiben außerdem bis max. 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Nur wer mehr als 500 Euro pro Jahr an Vergünstigungen erhält, zahlt dafür Steuern.
  • Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen können bis 3.000 Euro steuerfrei ausgegeben werden (bisher 1.460 Euro).
  • Erfreulich: Kein Sachbezug für die Privatnutzung von Elektro-KFZ. Unerfreulich: Der Sachbezug für Firmen-KFZ steigt auf 2 Prozent (max. 960 Euro pro Monat), wenn bestimmte CO2-Grenzen überschritten werden: 120 g/km bei Anschaffung bis 2016, danach sukzessive Absenkung auf 104 g/km ab 2020.
  • Expatriates, die in Österreich vorübergehend beschäftigt sind, bekommen ein Werbungskostenpauschale von 20 Prozent, max. 2.500 Euro pro Jahr. Damit sollen die Kosten der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten abgegolten werden.
  • Jubiläumsgeschenke in Form von Sachzuwendungen bleiben bis 186 Euro steuerfrei.

Für Niedrigverdiener (Arbeitnehmer)

  • Die Negativsteuer steigt bereits in 2015 von 110 Euro auf 220 Euro pro Jahr. Ab 2016 wird die Negativsteuer neu geregelt. Niedrigverdiener bekommen 50 Prozent der Sozialversicherungs(SV)-Beiträge (max. 400 Euro) pro Jahr erstattet.
  • Pendler mit Anspruch auf Pendlerpauschale bekommen max. 500 Euro.
  • Neu: Auch Pensionisten bekommen eine SV-Erstattung bis 110 Euro, aber nur soweit die Steuergutschrift eine erhaltene Ausgleichszulage übersteigt.
  • Für Pendler wird der Pendlerzuschlag von bis zu 290 Euro in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Dieser beträgt ab 2016 für Pendler bis zu einem Einkommen von 12.200 Euro 690 Euro und schleift sich auf die generellen 400 Euro bei einem Einkommen von 13.000 Euro ein.

Für Familien

  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 220 Euro auf 440 Euro pro Kind. Teilen sich die Eltern den Freibetrag, so stehen jedem 300 Euro zu (bisher 132 Euro).

Unangenehme Änderungen

  • Die Topf-Sonderausgaben für Versicherungen und Wohnraumschaffung /-sanierung werden gestrichen. Nur Verträge abgeschlossen bis 31.12.2015 bzw. Baubeginn bis 31.12.2015 sind noch die kommenden fünf Jahre absetzbar.
  • Mietzinsbeihilfe und Landarbeiterfreibetrag werden abgeschafft.

Beispiel 1: Arbeitnehmer 2.500 Euro brutto pro Monat

Ersparnis durch Steuerreform: 956 Euro pro Jahr

Beispiel 2: Arbeitnehmer 4.000 Euro brutto pro Monat, KFZ-Sachbezug (Anschaffungskosten 30.000 Euro)

Ersparnis durch Steuerreform: 1.557 Euro pro Jahr
Leider frisst die Erhöhung des KFZ-Sachbezuges 756 Euro wieder weg, sodass es nur eine Entlastung von 801 Euro gibt.

Beispiel 3: Gesellschafter-Geschäftsführer 6.000 Euro Honorar pro Monat, KFZ-Sachbezug (Anschaffungskosten 30.000 Euro)

Ersparnis durch Steuerreform: 1.925 Euro pro Jahr
Die Erhöhung der Sozialversicherung kostet 631 Euro und jene des KFZ-Sachbezugs 756 Euro. Die Gesamt-Entlastung beträgt 538 Euro.