Die Steuerreform wurde am 13. März 2015 präsentiert. Derzeit liegt eine zwölfseitige Übersicht über die geplanten Maßnahmen vor. Wie geht es weiter?

Der Ministerrat hat die Steuerreform beschlossen und im „Vortrag an den Ministerrat zur Steuerreform 2015/2016“ veröffentlicht. In diesem zwölfseitigen Dokument sind die Eckpunkte der Steuerreform zusammengefasst. In den nächsten Wochen sollen die konkreten Gesetzesänderungen ausgearbeitet werden – immerhin müssen rund 40 Einzelgesetze geändert werden.

Der Gesetzesentwurf soll Anfang Mai 2015 mit einer mehrwöchigen Begutachtungsfrist vorliegen. Bis 16. Juni 2015 muss die Regierungsvorlage beschlossen werden, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause des Parlaments veröffentlicht werden kann.

Die meisten Änderungen sollen 2016 in Kraft treten. Einzelne Bestimmungen – das betrifft den unangenehmen Teil der Gegenfinanzierung – sollen aber bereits 2015 gelten. Hier muss man auf die konkrete Umsetzung warten.

Handlungsbedarf?

Bei einigen Punkten lässt sich 2015 noch etwas machen. Das betrifft z.B. die Ausschüttungen von Bilanzgewinnen oder die Übertragung von Immobilien im Familienbereich.

Bei der Auszahlung von Dividenden ist ab 2016 eine Anhebung des Steuersatzes von 25 auf 27,5 Prozent geplant.

Und da die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei wertvollen Grundstücken massiv steigen soll, kann bei anstehender Übertragung im Familienkreis eine Schenkung Sinn machen. Allerdings kann diese GrESt-Anhebung auch schon heuer erfolgen – man weiß (noch) nichts Genaues.

Was bringt die Steuerreform?

Das Finanzministerium hat für Arbeitnehmer einen Steuerreform-Rechner erstellt. Hier können Arbeitnehmer ihre Steuerersparnis berechnen.

Wir informieren Sie, sobald es konkretere Details gibt.

Weitere Informationen:

Kurzinformation des Finanzministeriums
Vortrag an den Ministerrat – Steuerreform 2015/2016 des Finanzministeriums
Steuerreform-Rechner des Finanzministeriums