Mit 1. Jänner 2027 werden die Tarifstufen der Einkommensteuer sowie zahlreiche steuerliche Absetzbeträge inflationsbedingt angehoben. Allerdings werden nur zwei Drittel der Teuerung abgegolten. Das letzte Drittel fließt ins Budget.

Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der kalten Progression und entspricht zwei Dritteln der maßgeblichen Inflationsrate von 3,4 Prozent. Dadurch erhöht sich insbesondere der steuerfreie Grundfreibetrag um rund 300 Euro auf 13.846 Euro. Auch Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag sowie verschiedene Grenzwerte werden angehoben.

Die jährliche automatische Anpassung der Lohn- und Einkommensteuertarife wurde 2023 eingeführt, um die kalte Progression zu reduzieren. Dabei werden zwei Drittel der Inflation über die Anhebung der Steuerstufen und sonstigen Steuerwerte abgegolten, über das verbleibende letzte Drittel kann jeweils die Bundesregierung je nach Förderziel entscheiden. Wie bereits im Vorjahr wurde das letzte Drittel heuer nicht verwendet, um das Budget weiter zu konsolidieren.

Einkommensteuertarif 2027 im Vergleich zu 2026

Steuersatz Steuerstufen 2026 2027
0 % bis 13.539 13.846
20 % bis 21.992 22.491
30 % bis 36.458 37.285
40 % bis 70.365 71.960
48 % bis 104.859 107.236
50 % ab 104.859 107.236
55 % ab 1 Mio. 1 Mio.

Werte in Euro.

Wichtige Absetzbeträge 2027

Absetzbetrag 2026 2027 Steigerung
Verkehrsabsetzbetrag VAB
   für aktive Dienstnehmer 496 508 + 12
   für Pendler (Niedrigverdiener) 853 873 + 20
   Zuschlag für Niedrigverdiener 804 823 + 19
Pensionistenabsetzbetrag
   für Niedrigpensionisten 1.020 1.044 + 24
   erhöhter Pensionistenabsetzbetrag 1.502 1.537 + 35
   Verdienstgrenze Partner 2.720 2.782 + 62
Alleinverdiener AVAB / Alleinerzieher AEAB
   bei einem Kind jährlich 612 626 + 14
   bei zwei Kindern jährlich 828 847 + 19
   für jedes weitere Kind jährlich 273 280 + 7
   Verdienstgrenze Partner 7.411 7.579 + 168
Unterhaltsabsetzbetrag
   für das erste Kind monatlich 38 39 + 1
   für das zweite Kind monatlich 56 58 + 2
   für jedes weitere Kind monatlich 75 77 + 2

Werte in Euro

Auch die maximale Negativsteuer steigt

Rückerstattung 2026 2027 Steigerung
SV-Rückerstattung
   für alle Arbeitnehmer 496 508 + 12
   für Pendler 750 767 + 17
   für Arbeitnehmer mit VAB-Zuschlag zusätzlich 804 823 + 19
   für Niedrigpensionisten 723 740 + 17

Werte in Euro

RIS: Inflationsanpassungsverordnung 2027