Wie jedes Jahr haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt:

Steuertipps für UnternehmerInnen

Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben und Einnahmen verschieben

Wenn Sie noch heuer Rechnungen bezahlen, verringern Sie das steuerpflichtige Einkommen. Gleiches gilt, wenn Ihre Kunden erst nächstes Jahr bezahlen. Auch Vorauszahlungen sind möglich. Zwei Punkte sollten Sie allerdings beachten:

  1. Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugerechnet, in das sie wirtschaftlich gehören, wenn sie 15 Tage rund um den Jahreswechsel gezahlt werden.
  2. Vorauszahlungen für Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten sind nur für das laufende und nächste Jahr gültig. Wer zwei Jahre vorauszahlt, muss aufteilen.

Natürliche Personen: Gewinnfreibetrag prüfen

Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 Prozent vom Unternehmensgewinn und betrifft natürliche Personen (nicht für GmbHs). Außerdem müssen Sie bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro nichts tun. Bei einem höheren Gewinn müssen Sie vor Jahresende einkaufen gehen, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen zu können. Beliebt sind hier bestimmte Wertpapiere.
Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2012, damit Sie rechtzeitig ordern können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Abschreibung und Sofortabsetzung ausnutzen

Für Investitionen können Sie eine Halbsjahres-AfA (Absetzung für Abnutzung) absetzen, wenn das Anlagegut noch vor Jahresende in Betrieb genommen wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 400 Euro können Sie sofort absetzen.

Kassensystem prüfen

Wer eine Registrierkasse, Kassenwaage, Taxameter, Schankanlage etc. benutzt, hat noch bis Jahresende Zeit, die Vorschriften der Kassenrichtlinie 2012 zu überprüfen. Fragen Sie Ihren Kassenanbieter, ob Ihr Kassensystem auf die neue Richtlinie geprüft wurde.

Bücher und Aufzeichnungen aus 2005 vernichten

Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2005 dürfen mit Jahresende vernichtet werden. Dann läuft die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren ab. Weiterhin aufheben müssen Sie:

  • Unterlagen für anhängige Abgabenverfahren
  • Aufzeichnungen und Unterlagen zu Grundstücken (22 Jahre)
  • Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Sie Parteistellung haben

Tipp: Buchhaltungsunterlagen dürfen Sie auch elektronisch archivieren, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe gewährleistet ist.

Kapitalgesellschaften: Gruppenantrag an das Finanzamt schicken

Für GmbHs lohnt es sich zu prüfen, ob Ihnen ein Tochterunternehmen für das Jahr 2012 einen Verlust bescheren wird. Mit der Gruppenbesteuerung ist es möglich, Gewinne und Verluste von beteiligten Gesellschaften zu addieren und daraus die Körperschaftsteuer zu berechnen. Verluste wirken sich dadurch sofort auf die Steuerlast aus. Auch Verluste ausländischer Töchter dürfen abgezogen werden.
Voraussetzung: Ein Gruppenvertrag und ein schriftlicher Antrag bis zum 31.12.2012 an das Finanzamt, wenn Sie noch Verluste aus 2012 mit Gewinnen gegenverrechnen wollen. Die Gruppe gilt dann für mindestens drei Jahre.
Kleinstunternehmer: GSVG-Befreiung beantragen

Kleinstunternehmer sind von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreit. Dazu muss der Antrag bis Jahresende bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) eintreffen.
Voraussetzungen:

  • Gewinn max. Geringfügigkeitsgrenze (2012: 4.515,12 Euro) und
  • Jahresumsatz max. 30.000 Euro und
  • innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als 12 Monate GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung oder über 60 Jahre oder über 57 Jahre und innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt

Neue Selbstständige: Überschreitung melden

Wer die Versicherungsgrenzen für Neue Selbstständige überschreitet, ist in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert. Basis Jahresgewinn vor Sozialversicherung:

  • Große Grenze: 6.453,36 Euro pro Jahr (ohne andere Erwerbstätigkeit)
  • Kleine Grenze: 4.515,12 Euro pro Jahr (mit anderer Erwerbstätigkeit)

Tipp: Melden Sie noch vor Jahresende, wenn Sie die Grenze überschreiten und nicht pflichtversichert waren (und auch nicht freiwillig krankenversichert). Nur so können Sie einen Strafzugschlag von 9,3 % vermeiden.

Steuertipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jahressechstel mit 6% Lohnsteuer optimieren

Wenn Sie unregelmäßige Bezüge bekommen (zB für Überstunden, Nachtarbeit, Schmutz, Erschwernis, Gefahr) oder wenn der Sachbezug nur zwölf Mal verrechnet wird, dann wird das Jahressechstel nicht optimal ausgenutzt.
Tipp: Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter für das neue Jahr mit einer steuergünstigen Prämie. Wir berechnen gerne für Sie das verbleibende Jahressechstel.

Werbungskosten bezahlen

Wer Werbungskosten heuer bezahlt, kann sie noch von der Steuer absetzen. Es bieten sich folgende Posten an: Fachliteratur, Aus- und Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen mit allen Nebenkosten, wie Fahrtkosten und Diäten), Umschulungskosten, Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Mitgliedsbeiträge etc.
Tipp: Tätigen Sie Vorauszahlungen. Diese sind dann noch heuer Werbungskosten.

Steuerfreie Zukunftssicherung prüfen

Dienstnehmer, die Prämien für Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen bis zu 300 Euro pro Jahr von ihrem Dienstgeber bezahlt bekommen, zahlen dafür keine Lohnsteuer und Sozialversicherung. Wichtig: Die Begünstigung muss für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten.
Tipp: Bei monatlichen Zahlungen der Prämie erhöht sich auch das Jahressechstel.

Lohnverrechnung aufrollen

Der Dienstgeber kann – muss aber nicht – die Bezüge 2012 für den Dienstnehmer aufrollen und neu berechnen. Damit gleicht man die Lohnsteuer bei unregelmäßigen Bezügen aus. Dieses Service kann die Arbeitnehmerveranlagung ersparen.
Tipp: Bei ganzjähriger Beschäftigung kann der Arbeitgeber auch die Gewerkschafts- und Kirchenbeiträge mitberücksichtigen.

Gutscheine schenken und Kinderbetreuung sponsern

Schenken Sie Ihren Mitarbeitern 186 Euro pro Jahr in Form von Sachgeschenken, Goldmünzen oder Gutscheinen. Diese sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Eltern machen Sie eine steuerfreie Freude, indem Sie Kinderbetreuung mit 500 Euro sponsern. Der Betrag gilt pro Kind bis 10 Jahre und wird direkt an den Kindergarten, Hort oder Tagesmutter überwiesen. Außerdem muss der Zuschuss entweder allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden.

Weihnachtsfeier veranstalten

Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern motivieren und schweißen das Team zusammen. Bis 365 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer dürfen diese Veranstaltungen kosten. Wird es teurer, muss man Sozialversicherung und Lohnsteuer für den Betrag darüber bezahlen.

Vollübertritt in Abfertigung neu prüfen

Wer noch im alten Abfertigungssystem ist, kann noch bis Jahresende einen vollen Übertritt ins System der betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) vereinbaren. Entscheidend ist, dass der Vertrag am 31.12. abgeschlossen ist, die Bezahlung des vereinbarten Übertragungsbetrages kann auch in Raten bis fünf Jahre erfolgen.

Arbeitnehmerveranlagung 2007 einreichen

Wer Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen aus 2007 geltend machen möchte, sollte sich beeilen, denn für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 ist der 31.12.2012 der letzte Tag zur Einreichung (Postkasten am Finanzamt bzw. Übermittlungszeit FinanzOnline 24:00 Uhr).
Tipp: Wenn es mit der Frist knapp wird, können Sie das Formular L1 Arbeitnehmerveranlagung mit Ihren Grunddaten bis 31.12. abgeben und im Wege der Berufung Ihre Werbungskosten nachreichen.

Steuertipps für alle Steuerzahler

Schenkungsmeldung nicht vergessen

Weihnachten ist das Fest des Schenkens. Man zahlt zwar keine Schenkungssteuer mehr, muss aber wertvolle Geschenke dem Finanzamt melden. Nahe Angehörige müssen melden, wenn sie mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres schenken. Bei Fremden beträgt die Grenze 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Ausnahme: Wer ein Grundstück schenkt, muss nicht melden.
Das Finanzamt verlangt die Meldung innerhalb von drei Monaten und verpflichtet den Geber und den Nehmer. Wird nicht gemeldet, droht eine Strafe bis zu 10% der Schenkung.

Topf-Sonderausgaben bezahlen

Absetzbar sind Ausgaben für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Alles was Sie noch heuer bezahlen, kann zum Topf gezählt werden. Sie können auch für Ihre Kinder und Ihren Partner einzahlen.
Jeder Steuerpflichtige kann 2.920 Euro an Topf-Sonderausgaben ansetzen, Alleinverdiener oder Alleinerzieher sogar 5.840 Euro und ab drei Kindern gibt es weitere 1.460 Euro pro Jahr. Es wird aber nur ein Viertel als Ausgabe anerkannt! Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich auch dieser Betrag, ab einem Einkommen von 60.000 Euro gibt’s nur noch das Pauschale von 60 Euro.

Mehrfachversicherung zurückfordern

Doppelt Versicherte, die über der Höchstbeitragsgrundlage verdient haben, können Versicherungsbeiträge zurückfordern. Den Antrag für 2009 können Sie noch bis Jahresende stellen. Die Sozialversicherung erstattet Beiträge für jene Einkommensteile, die über der Höchstbeitragsgrundlage liegen.

  • Krankenversicherung: 4%
  • Pensionsversicherung: 11,4% ASVG, 16% GSVG (Wert 2009)
  • Arbeitslosenversicherung: 3% (bei zwei Dienstverhältnissen)

Wichtig: Die Rückzahlung ist steuerpflichtig.

Prämien fürs Bausparen und Zukunftsvorsorge kassieren

Leider wurden mit dem Sparpaket 2012 die Prämien halbiert. Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge können Sie maximal 99,02 Euro an Prämie kassieren (Einzahlung von 2.329 Euro). Für Bausparer gibt es maximal 22,50 Euro (Einzahlung 1.200 Euro pro Jahr).

Steuerberatung und Kirchenbeitrag bezahlen

Seit heuer können Sie bis zu 400 Euro Kirchenbeitrag absetzen. Absetzbar ist auch, wenn Sie für Partner oder Kinder bezahlen. Steuerberatungskosten sind unbegrenzt absetzbar.
Tipp: Wer seine Betriebsausgaben pauschaliert, kann die Steuerberatungskosten in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen.

Spenden

Spenden sind bis zu 10% des Vorjahresgewinnes oder 10% der Vorjahreseinkünfte absetzbar. Der Spendenempfänger muss aber auf der Spendenliste stehen: https://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/
Tipp: Unternehmer können auch Sachspenden steuerlich absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen bezahlen

Absetzbar mit Selbstbehalt sind Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Spital, Zahnarzt usw.), Ausgaben für Kur, Alters- und Pflegeheim sowie nicht gedeckte Begräbniskosten.
Ohne Selbstbehalt: Kosten bei Behinderung, bestimmten Krankheiten wie Diabetes, Katastrophenschäden, auswärtiger Berufsausbildung der Kinder und Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind.