Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) verschickt diese Tage 50.000 endgültige Kontoerstgutschriften zum 31.12.2013. Damit liegen verlässliche Angaben über den Pensionsanspruch vor.

Die bisher zugeschickten Pensionskonto-Erstgutschriften von Gewerbetreibenden und Neuen Selbstständigen konnten nur vorläufig auf Basis der vorgeschriebenen Beiträge erstellt werden. Mit dem Einkommensteuerbescheid für 2013 werden nun die endgültigen Beiträge berechnet.

Tipp: Mit der endgültigen Kontoerstgutschrift versendet die SVA auch einen Versicherungsdatenauszug und ein Beiblatt zur Datenergänzung. Kontrollieren Sie die Versicherungszeiten genau und lassen Sie Fehler für die Erstgutschrift korrigieren. Erfolgt die Korrektur bis Ende 2016, so wird die Erstgutschrift korrigiert. Korrekturen danach werden in Form einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragabzugs berücksichtigt.

PVA-Broschüre Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift