Wenn Sie aufgrund hoher Gewinne mit einer Nachzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) rechnen müssen, haben Sie drei Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Einnahmen-Ausgaben-Rechner noch in diesem Jahr Ihre Steuerlast senken können.
- Sie können Ihre Beitragsgrundlage unterjährig anpassen lassen, wodurch sich die laufenden Vorschreibungen erhöhen und eine spätere Nachzahlung vermieden wird. Dafür haben Sie grundsätzlich bis Jahresende Zeit. Wir empfehlen aber, den Antrag bis Mitte Oktober zu stellen, damit die Beiträge noch in der letzten Vorschreibung – fällig am 30. November – aufscheinen.
- Auch ohne offizielle Anpassung der Beitragsgrundlage, können Sie bis Jahresende die prognostizierte SVS-Nachzahlung auf Ihr Beitragskonto einzahlen.
- Sie machen bis Jahresende nichts und es kommt zu einer Nachzahlung im übernächsten Jahr (ein Jahr nach Steuerbescheid) in vier Teilbeträgen.
Da bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern steuerlich der Zeitpunkt der Zahlung relevant ist, wirken sich bei den Varianten 1 und 2 die geleisteten Zahlungen steuermindernd aus. Voraussetzung: Die Nachzahlung basiert auf einer nachvollziehbaren Hochrechnung.
Berechnung der Nachzahlung
Die SVS-Vorauszahlungen werden auf Basis einer vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet und vorgeschrieben. Wenn die tatsächlichen Gewinne im Geschäftsjahr höher ausfallen, entsteht eine Nachzahlung. Die aktuelle Beitragsgrundlage ergibt sich aus den versicherungspflichtigen Einkünften laut Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Die obere Begrenzung bildet die Höchstbeitragsgrundlage (2025: 7.525 Euro monatlich bzw. 90.300 Euro jährlich) und die untere Begrenzung die Mindestbeitragsgrundlage (2025: 551,10 Euro monatlich bzw. 6.613,20 Euro jährlich).
| Gewinn EAR (lt. Hochrechnung) | |
| – | Gewinnfreibetrag |
| + | bisher vorgeschriebene SV-Beiträge laufendes Jahr |
| – | Unfallversicherung |
| – | Selbstständigenvorsorge |
| +/- | Beiträge für Vorjahre |
| = | Vorläufige Beitragsgrundlage |
| Höchstbeitragsgrundlage (2025: 90.300 Euro jährlich) | |
| = | Endgültige Beitragsgrundlage |
| 18,50% | Pensionsversicherung GSVG |
| 6,80 % | Krankenversicherung |
| Unfallversicherung (2025: Fixbetrag von 144,84 Euro jährlich) | |
| 1,53% | Selbstständigenvorsorge |
| = | Summe SVS-Aufwand |
| – | SV-Vorauszahlungen laufendes Jahr |
| = | Nachzahlung |
Variante 1: Antrag stellen
Die Anpassung der Beitragsgrundlage (herauf oder herunter) kann entweder im SVS-Portal „SVS Go“ oder schriftlich bis 31.12. beantragt werden. Soll die Änderung bei der letzten Beitragsvorschreibung des Jahres noch berücksichtigt werden, muss der Antrag bis Mitte Oktober eingehen. Diese Variante ist für dieses Jahr zwar noch möglich, die Berücksichtigung in der Beitragsvorschreibung erfolgt erst im Folgejahr. Daher ist die Nachzahlung eigenständig bis Jahresende einzuzahlen (siehe Variante 2).
Variante 2: Nachzahlung noch heuer einzahlen und Steuern sparen
Wir empfehlen, im Fall einer erwarteten Nachzahlung, die Differenz zwischen den Vorauszahlungen und den tatsächlich anfallenden Beiträgen noch im laufenden Jahr freiwillig einzuzahlen. Dadurch verringert sich der Gewinn für die Steuerberechnung, wodurch Sie Steuern sparen. Bei der Berechnung der prognostizierten Nachzahlung unterstützen wir Sie gerne.

