Niedrigverdiener können 2014 einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Die Überbrückungshilfe in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist nun fixiert.

Krankheit, Unfall, Natur- oder wirtschaftliche Katastrophen können existenzbedrohend für KleinunternehmerInnen sein. Gerade die Sozialversicherungsbeiträge sind dann im Verhältnis zum Einkommen sehr hoch. Die SVA gewährt (vorerst nur 2014) eine Überbrückungshilfe. Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • Geringes Einkommen: Das monatliche Nettoeinkommen darf 1.126 Euro nicht überschreiten. Bei Ehe- oder eingetragenem Partner kommen 483 Euro und für jedes unversorgte Kind 239 Euro dazu.
  • Außergewöhnliches Ereignis: wie Krankheit über mehr als drei Monate, Unfall, Naturkatastrophe, Insolvenz des Hauptkunden. Keine Überbrückungshilfe gibt es, wenn der Engpass aufgrund des unternehmerischen Risikos entsteht (z.B. Kunden bleiben aus).

Zuschuss 50 % der Beiträge

Die Überbrückungshilfe beträgt 50 Prozent der vorgeschriebenen SV-Beiträge für max drei Monate, in schweren Fällen bis zu sechs Monate. Anträge können bis 30.6.2014 gestellt werden.

Informationen und Antragsformular der SVA