Im ersten Quartal 2013 schickte die Finanz irrtümlich keine Zahlscheine aus. Für viele Steuerpflichtige kam dies überraschend. Ab dem zweiten Quartal wird es wieder beides geben. Hier eine Zusammenfassung, wie Sie überweisen können:

  1. Tele- bzw. Onlinebanking: Viele Banken bieten unter „Finanzamtszahlung“ eine Maske mit allen relevanten Daten an. Ihre Steuernummer, die Abgabenart (beispielsweise E oder K), den Zeitraum und den Betrag finden Sie fett gedruckt in der Benachrichtigung vom Finanzamt.
  2. FinanzOnline – neu seit 2013: Nun gibt es auch in FinanzOnline eine Zahlungsmöglichkeit. Zu finden im Menü Extern > Zahlung. FinanzOnline erstellt für Sie automatisch den Zahlungsvorschlag und öffnet das Anmeldefenster vom entsprechenden Online-Banking. Sie müssen Ihre Verfügernummer und PIN eingeben und die Zahlung mit TAN durchführen. Vorteil: die Überweisungsmaske ist bereits vorausgefüllt.
  3. Zahlschein: Wenn Sie der elektronischen Bescheidzustellung nicht zugestimmt haben, schickt die Finanz ab dem 2. Quartal wieder Zahlscheine aus. Wenn Sie zugestimmt haben, aber trotzdem Zahlscheine möchten, erstellen wir Ihnen gerne einen vorausgefüllten Zahlschein. Auf den Finanzämtern und bei den Banken liegen entsprechende Blanko-Zahlscheine ebenfalls auf.