Diese ermöglicht es, dass eine Vertrauensperson Steuerangelegenheiten kostenlos für jemand anderen erledigt. Diese Vertretungsmöglichkeit richtet sich vor allem an Menschen, die mit digitalen Amtswegen überfordert sind.
Seit 1. Jänner 2026 können natürliche Personen die steuerlichen Angelegenheiten in FinanzOnline von einer volljährigen Vertrauensperson kostenlos erledigen lassen. Die Vertrauensperson handelt dabei im Namen der vertretenen Person und nutzt deren FinanzOnline‑Funktionen, ohne dafür ein Honorar zu erhalten. Davon profitieren etwa Pensionisten oder unsichere Computer‑Nutzer, die ihre Arbeitnehmerveranlagung ihren Lieben anvertrauen.
Es handelt sich nicht um eine berufsmäßige Steuerberatung, sondern um Unterstützung im Familien- und Freundeskreis. Daher bleibt die steuerliche Verantwortung beim Steuerpflichtigen; die Vertrauensperson übernimmt keine Haftung.
Voraussetzungen für die vertretene Person
- Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
- Ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Lohn, Gehalt, Pension)
Voraussetzungen für die Vertrauensperson
- Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
- Eigener FinanzOnline‑Zugang (mit ID Austria oder EU‑eID)
- Insgesamt maximal fünf Vertretungen
Befugnisse der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson kann grundsätzlich alle Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen, insbesondere:
- Arbeitnehmerveranlagungen erstellen und übermitteln
- Rückzahlungsanträge stellen und Kontodaten ändern
- Ratenzahlungen oder Zahlungserleichterungen beantragen
- elektronische Erledigungen des Finanzamts in FinanzOnline einsehen
- Abgabenkonto und sonstige Daten abrufen
Bescheide werden weiterhin an die vertretene Person zugestellt; eine Zustellvollmacht ist nicht vorgesehen. Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet und jederzeit widerrufen werden. Die Vertretung endet automatisch mit dem Tod der vertretenen Person oder der Vertrauensperson.
Einrichtung der unentgeltlichen Vertretung
Für die unentgeltliche Vertretung ist ein eigenes amtliches Formular (FON-UV1) zu verwenden. Die vertretene Person erteilt darauf schriftlich die Vollmacht, die Vertrauensperson reicht das unterschriebene Formular über ihren eigenen FinanzOnline-Zugang ein. Ein eigener Zugang der vertretenen Person ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Nach Prüfung wird die Vertretungsbeziehung im System angelegt und im Zugang der Vertrauensperson erscheint eine eigene Rolle für die Vertretung. Von dort aus kann sie zwischen ihrem eigenen Steuerkonto und den Konten der vertretenen Personen wechseln.
Abgrenzung zur Steuerberatung
Die unentgeltliche Vertretung soll im engen Familien- und Freundeskreis eine unkomplizierte Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung ermöglichen. Das Vertrauensverhältnis sollte sehr eng sein, da die bevollmächtigte Person auch über eine Geldvollmacht verfügt, die nicht eingeschränkt werden kann. Die Vertrauensperson haftet auch in keiner Weise für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen.
Ganz anders verhält es sich bei einer Vertretung durch eine Steuerberatungskanzlei. Hier liegt der Fokus auf einer aktiven Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärungen. Die Aufgabe liegt in der optimierten, korrekten und fristgerechten Abgabe. Steuerberaterinnen und Steuerberater haften für ihre Beratungen, daher sind Schäden aus einer Fehlberatung mit einer hohen Versicherungssumme abgedeckt. Weiters kann die Vollmacht flexibel gestaltet werden – auch mit möglicher Zustellvollmacht, wodurch man in den Genuss des Fristenschutzes kommt.
Fazit: Die unentgeltliche Vertretung ist bei einfachen Arbeitnehmerveranlagungen für z.B. nahe Angehörige sinnvoll. Wer aber sicher gehen will, alle Steuersparmöglichkeiten auszunutzen, sollte auf Steuerprofis setzen, zumal deren Honorar in unbeschränkter Höhe absetzbar ist.
Finanzministerium: Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline
Finanzministerium: Formular FON-UV1

