Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit für das kommende neue Jahr 2021.

Wir vertrauen darauf, dass es eine Zeit der guten Veränderungen und des Erfolgs wird, um eine gemeinsame und noch bessere Zukunft aufzubauen. Gleichzeitig danken wir Ihnen und schätzen die Zusammenarbeit, das Engagement und das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen .

„Heute ist das Leben“, das hat ein von uns sehr geschätzter und kürzlich im 101. Lebensjahr verstorbener Klient gesagt. Wenn das neue Jahr kommt, kann ein Schluck Champagner (oder ein anderer guter Tropfen) die Seele erwärmen, um das „Heute“ zu genießen. ☺

Wir alle hoffen auf eine gemeinsame und gute Zukunft in diesen ungewissen Zeiten.

Öffnungszeiten zu den Feiertagen

Sie erreichen uns über die Feiertage zu folgenden Zeiten:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
21. Dez.

geöffnet

22. Dez.

geöffnet

23. Dez.

9 – 12 Uhr

24. Dez.

geschlossen

25. Dez.

geschlossen

28. Dez.

geöffnet

29. Dez.

geöffnet

30. Dez.

9 – 12 Uhr

31. Dez.

geschlossen

1. Jän.

geschlossen

4. Jän.

geöffnet

5. Jän.

geöffnet

6. Jän.

geschlossen

7. Jän.

geöffnet

8. Jän.

geöffnet

Ab 7. Jänner 2021 stehen wir Ihnen wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wichtig für Ihre Mitarbeiteranmeldungen

Mitarbeiter müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Anmeldungen, die Sie uns über das S&P-Formular bis zum vorhergehenden Werktag bis 12:00 Uhr bekannt geben, werden wir rechtzeitig durchführen. Danach werden Anmeldungen wieder am nachfolgenden Werktag ab 9 Uhr bearbeitet. In der Zwischenzeit führen Sie bitte eine Vor-Ort-Anmeldung selbst durch.

Vor-Ort-Anmeldung

Verwenden Sie dazu das folgende Formular und faxen Sie dieses an das ELDA Competence Center (Fax 05 0766 1461) oder geben Sie die Anmeldung telefonisch unter 05 0766 1460 bekannt (eine Email gilt nicht!). Um die notwendige Vollanmeldung binnen einer Woche durchführen zu können, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmeldung unbedingt sofort nach der Vor-Ort-Anmeldung bekannt. Wenn die Vollanmeldung nicht erfolgt, dann gilt der Dienstnehmer als nicht angemeldet!