Die Corona Kurzarbeit wird ein weiteres Mal für besonders hart von der Krise betroffene Branchen verlängert. Die Verlängerung beginnt ab 1. Oktober 2020 und kann für weitere 6 Monate beantragt werden. Hier die bisher bekannten Eckdaten.

 

 Es gilt unverändert – wie in Phase I+II:

  • Arbeitnehmer erhalten weiterhin die Nettoersatzrate 80/85/90 %
  • Ausgefallene Arbeitsstunden inkl. Lohnnebenkosten und Krankenstände werden dem Arbeitergeber vom AMS ersetzt
  • Die Behaltepflicht nach Beendigung der Kurzarbeit beträgt unverändert 1 Monat

Neuerungen in Phase III:

  • NEU: Arbeitszeit muss zwischen 30% und 80% betragen (dazu werden auch Ausnahmen für Sonderfälle möglich sein)
    BISHER: Reduktion der Arbeitszeit auf 10-90 %
  • NEU: während des Genehmigungsverfahrens wird die wirtschaftliche Betroffenheit überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Dazu ist eine Prognoserechnung zu erstellen.
  • NEU: verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft für Arbeitnehmer. Die Abwicklung erfolgt gemeinsam mit dem AMS und die Weiterbildung erfolgt in der Nicht-Arbeitszeit.