Wer Dienstnehmer mit einem COVID-19-Risikoattest beschäftigt, muss weiterhin für besondere Sicherheit sorgen. Die Frist dazu wurde vorerst bis 30. Juni 2020 verlängert.

Wie man zu einem „C-19-Attest“ kommt und welche Überlegungen der Dienstgeber in diesem Zusammenhang anstellen muss, lesen Sie in unserem Newsartikel aus Mai.

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