Ab 2026 treten neue Regelungen für die Korridorpension in Kraft. Das Mindestalter und die erforderliche Versicherungsdauer werden schrittweise angehoben. Die Änderungen betreffen vor allem Versicherte Jahrgang 1964 und jünger.

Korridorpension aktuell

Die Korridorpension bezeichnet eine Form der vorzeitigen Alterspension, die einen flexiblen Pensionseinstieg entlang eines „Korridors“ ermöglicht. Versicherte mit besonders langer Versicherungsdauer von derzeit 40 Jahren bzw. 480 Versicherungsmonaten können bereits ab dem 62. Lebensjahr in Pension gehen. Dabei wird die Pension um 5,1 Prozent pro Jahr gekürzt. Zudem dürfen Korridor-Pensionisten maximal die Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 €) dazuverdienen.

Korridorpension ab 2026

Im Budgetbegleitgesetz 2025 wurden folgende, strengere Bedingungen beschlossen:

  1. Antrittsalter: Dieses wird zwischen Jänner 2026 und April 2027 von 62 auf 63 Jahre erhöht.
  2. Versicherungsdauer: Diese steigt ebenfalls quartalsweise zwischen Jänner 2026 und Oktober 2028 von 480 (40 Jahre) auf 504 Monate (42 Jahre).

Die folgende Tabelle zeigt wie sich das Antrittsalter und die notwendige Versicherungsdauer sukzessive steigern. Für Frauen kommt eine Korridorpension erst ab 2030 in Betracht, da für sie das Mindestalter für die günstigere Alterspension bis zu diesem Zeitpunkt niedriger ist.

Für alle, die zum Jahresende 2025 bereits 62 Jahre alt sind – das sind Jahrgänge 1963 und älter – ändert sich nichts. Sie können weiterhin ab 62 und mit 480 Versicherungsmonaten in Korridorpension gehen. Das gilt auch für Personen, die zwar Jahrgang 1964 und jünger sind, aber vor dem 16. Juni 2025 bereits in Altersteilzeit sind oder Überbrückungsgeld erhalten bzw. zuerkannt bekommen haben.

Weitere Informationen

Pensionsversicherung: Früher in Pension mit der Korridorpension