Ab 1. Jänner 2017 werden die extrem hohen Zinsen für Schulden bei der Sozialversicherung abgesenkt. Bisher zahlte man 7,88 Prozent pro Jahr, ab 2017 sind es 3,38 Prozent.
Maßgebend ist der zum Stichtag 31. Oktober 2016 gültige Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich vier Prozentpunkte (anstatt bisher acht Prozentpunkte).
Der neue Zinssatz gilt sowohl für die Gebietskrankenkassen als auch für die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA).
Tipp: Der neue niedrige Zinssatz gilt ab 2017 für festgestellte Nachzahlungen auch für Vorjahre. Versuchen Sie daher die Schlussbesprechung in einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) auf 2017 zu verschieben, wenn Sie eine Nachzahlung in der Sozialversicherung erwarten.