Auch wenn wir aufgrund von Corona kaum privat reisen können, so waren berufliche Reisen immer erlaubt. Wenn Sie 2020 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.

Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September für den Rückerstattungsantrag Zeit, bei Drittländern muss der Antrag bis 30. Juni 2021 eingelangt sein. Das betrifft zB Länder wie die Schweiz oder Norwegen.

Bei Drittländern müssen Sie weiterhin einen Antrag in Papier stellen und die Originalbelege mitschicken – Kopie vorher nicht vergessen. Sie brauchen auch weiterhin eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.

Die EU-Vorsteuerrückerstattung müssen Sie über FinanzOnline einreichen. Sie brauchen nur betragsmäßig bestimmte Rechnungen mitschicken und haben bis 30. September dafür Zeit. Die Details dazu bringen wir in unserer August-Ausgabe.

Vorsteuerrückerstattung UK

Hier ist der Zug für 2020 bereits abgefahren. Das Vereinigte Königreich (UK) hat ausnahmsweise den 30.3.2021 als Deadline fixiert. Für 2021 sollte es wieder der 30.6. des Folgejahres sein.