Nicht jede Frage ist erlaubt. Bei verbotenen Fragen, darf man als Kandidat auch lügen. Wir bringen eine Übersicht.

Wahrheitspflicht:

Gleich vorweg: Die meisten Fragen betreffend Job müssen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn nach folgenden Informationen gefragt wird, muss man korrekt antworten:

  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Staatsbürgerschaft
  • Präsenz- bzw. Zivildienst
  • Familienstand und Kinder
  • Qualifikation
  • Berufserfahrung
  • Führerschein

Lügen erlaubt:

Nur auf wenige sehr persönliche Fragen, darf man in jedem Fall unwahr antworten. Wer nach folgenden Informationen frägt, muss mit einer falschen Antwort rechnen:

  • Sexuelle Orientierung
  • Schwangerschaft
  • Behinderung: Allerdings muss der Bewerber von sich aus sagen, wenn er aufgrund der Behinderung die verlangte Tätigkeit nicht ausüben kann.

Fragen verboten – es gibt aber Ausnahmen:

Frage nach: Ist erlaubt, wenn
Bisherigem Gehalt für die Stelle das bisherige Gehalt eine Aussagekraft hat oder wenn als Mindestvergütung gefordert wird
Religionszugehörigkeit Arbeitgeber selbst eine Kirche oder Religionsgemeinschaft und wenn für die Stelle relevant
Politischer Einstellung Arbeitgeber selbst eine politische Partei ist
Gewerkschaftszugehörigkeit Arbeitgeber selbst eine Gewerkschaft ist
Gesundheitszustand ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn es wichtig für die Art der Tätigkeit (z.B. Pilot, Koch, Krankenschwester) ist
Finanzielle Situation der Arbeitgeber durch die privaten Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers unmittelbar berührt wird
Vorstrafen ungetilgte Vorstrafen vorliegen, die im besonderen Zusammenhang mit der Position stehen (z.B. Bankkassier mit ungetilgter Vorstrafe wegen Unterschlagung)