Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:

Gutscheine, Sachgeschenke

Feiern, Betriebsausflug

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
  • bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

Tipp: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden. Steuerpflichtig sind Geschenke auch dann, wenn sie zu einem persönlichen Anlass (zB Geburtstag, Jubiläum) überreicht werden. Hier besser auf ein allgemeines Fest wie Weihnachten warten.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).