Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
  • Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug

Jubiläumsgeschenk

  • zusätzlich ab 2016 steuerfrei
  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • gilt für Dienst- und Firmenjubiläen
  • nicht für Geburtstagsgeschenke
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
  • bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

  • Neuregelung ab 2016
  • bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei
  • Gruppenkriterium (siehe unten)
  • Weitere Infos: Rz 103 ff Lohnsteuerrichtlinien

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden. Steuerpflichtig sind Geschenke auch dann, wenn sie zu einem persönlichen Anlass wie zB Geburtstag überreicht werden. Hier besser auf ein allgemeines Fest wie Weihnachten warten. Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).