Schulden bei Finanz und Sozialversicherung sind weiterhin teuer.
Finanzamtszinsen
Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5 Prozentpunkte im September 2023 ergeben sich aktuell folgende Zinssätze:
über Basiszinssatz | ab 20.9.2023 | |
Basiszinssatz | 3,88 % | |
Stundungszinsen | 2 %-Punkte ab 1.7.2024: wieder 4 %-Punkte |
5,88% |
Anspruchszinsen | 2 %-Punkte | |
Aussetzungszinsen | ||
Beschwerdezinsen | ||
Umsatzsteuerzinsen |
Achtung: Mit Juli 2024 läuft die Corona-Zinsunterstützungen aus und die Stundungszinsen liegen dann wieder 4 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz. Somit betragen die Stundungszinsen, sofern sich der Basiszinssatz nicht ändert, dann 7,88 Prozent pro Jahr.
Zinsen Sozialversicherung
In der Sozialversicherung gilt sowohl im ASVG für Dienstgeber als auch im GSVG für Selbständige, dass sich der Zinssatz für das Folgejahr aus dem Basiszinssatz zum 1. Oktober plus vier Prozentpunkte ergibt. Die Verzugszinsen betragen 2024 somit 7,88 Prozent.
Findok: Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen
Österreichische Gesundheitskasse: Verzugszinsen
Österreichische Nationalbank: Basis- und Referenzzinssätze