Im Zuge der Einführung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht besucht die Finanz die Unternehmen und kontrolliert die Kasse. Dafür gibt es unterschiedlich strenge Verfahren.

Compliance-Nachschau – Formular KN 1a

Diese Nachschau wurde laut Finanzministerium im ersten Quartal 2016 durchgeführt. Hier hat sich das Finanzamt angekündigt und einen Termin vereinbart. Der Besuch sollte vor allem informieren. Es drohten keine Strafen, wenn es noch keine gesetzeskonforme Registrierkasse gab. Es wurde gemeinsam das Einseiten-Formular KN 1a ausgefüllt, das dann von der Finanz und vom Unternehmer unterschrieben wurde.

Da aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes die Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016 besteht, ist damit zu rechnen, dass auch noch weiterhin Compliance-Nachschauen mit dem Formular KN 1a durchgeführt werden.

Nachschau zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht – Formular KN 1b

Angekündigt ab dem zweiten Quartal 2016 verwendet die Finanz das ausführlichere Vierseiten-Formular KN 1b. Mit Hilfe des Formulars und der Beilage/Checkliste werden die neuen Pflichten überprüft. Bis 30.6.2016 wird noch nicht gestraft, wenn man das Fehlen der Registrierkasse sinnvoll begründen kann.

Kassennachschau – Formular KN 1

Hier stattet die Finanzpolizei einen Besuch ab und kontrolliert mit Hilfe des Zwölf-Seiten-Formulars KN 1. Dieser erfolgt immer unangekündigt und hat das Ziel, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen.

Das Formular KN 1 ist als vertraulich eingestuft und überprüft, ob technisch die Kassenrichtlinie eingehalten wurde und ob die tatsächlichen Umsätze im Kassensystem abgebildet werden. Ab 2017 wird auch die technische Sicherheitseinrichtung überprüft.

Tipp: Informieren Sie uns umgehend, wenn die Finanzpolizei bei Ihnen erscheint oder wenn sich eine Nachschau ankündigt.

Muster Formular KN 1a und KN 1b