Zahlen Sie im Lockdown die volle Miete und haben Sie sich nicht um eine Mietzinssenkung bemüht? Wer dann noch Fixkostenersatz in Anspruch nimmt, kann als Förderbetrüger angesehen werden.
Während des Lockdowns können viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihr Geschäftslokal nicht in vollem Umfang nutzen. In Bezug auf die Miete gibt es unterschiedliche Zugänge. Manche zahlen die Miete weiter ohne mit dem Vermieter über eine Mietreduktion zu sprechen. Andere verhandeln und können vielleicht eine Mietreduktion herausschlagen.
Ob man verhandelt oder nicht bleibt so lange die eigene Entscheidung, bis ein Fixkostenzuschuss (FKZ) beantragt wird. Denn die Richtlinie zum FKZ verlangt, dass das Unternehmen schadensmindernde Maßnahmen ergreifen muss. Geschieht dies nicht, begeht man Förderbetrug, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Da aber die Rechtslage hinsichtlich Corona und Mietreduktion nicht eindeutig ist, will sich wohl kaum ein Unternehmen auf einen unsicheren Rechtsstreit einlassen. Was also tun, wenn man keine Mietreduktion erwirken konnte oder es gar nicht probiert hat?
Tipp: Hier raten Juristen der Wirtschaftskammer vorläufig zu zahlen aber dem Vermieter mitzuteilen, dass man die Rechtmäßigkeit in Frage stellt und die Miete zu einem späteren Zeitpunkt eventuell zurückfordert.
Wer auch diese Maßnahme aus Angst einer Kündigung nicht ergreifen möchte, kann entweder die Miete beim Fixkostenzuschuss weglassen bzw. vermindert angeben oder das Risiko der Rückzahlung und einer Strafe in Kauf nehmen.
Rechtssicherheit kann sich nur durch eine Änderung der Förderrichtlinie ergeben.
Quelle: Wirtschaftskammer Wien „Voll bezahlte Miete könnte als Förderbetrug gewertet werden“