Selbstständige mit Baby haben es zeitlich und finanziell nicht leicht. Jetzt gibt es einige Erleichterungen.

Wochengeld

Das Wochengeld für Unternehmerinnen wurde ordentlich angehoben. Ab Jänner 2013 bekommen selbstständige Jungmamas fast das Doppelte gegenüber früher – nämlich 50 Euro pro Tag gegenüber 26,97 Euro pro Tag in 2012. Im Normalfall bekommt man das Wochengeld acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Bei vorzeitigem Mutterschutz, Früh- oder Mehrlingsgeburt sowie Kaiserschnitt geht es wie bei Arbeitnehmern länger.

Keine Sozialversicherungsbeiträge

Erfreulich: Ab Juli 2013 brauchen Frauen mit Gewerbeschein oder neue Selbstständige während der Wochengeld-Zeit keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge bezahlten. Es bleibt nur die Unfallversicherung mit 8,48 Euro pro Monat. Dazu müssen Sie den Gewerbeschein ruhend melden oder die Unterbrechung bei der Sozialversicherung anzeigen. Außerdem müssen Sie bereits sechs Monate in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert sein. Der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pensionsversicherung bleibt während dem Bezug von Wochengeld aufrecht.

Weitere Informationen

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Antragsformular Wochengeld

Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Unternehmensservice Portal (USP)