Erfreulich: Ab 11.11.2017 entfällt die Gebühr für die Miete von Wohnräumen. Bisher musste man 1 % der dreifachen Jahresmiete als Gebühr bezahlten. Für Büros und Gewerbeimmobilien bleibt die Gebühr jedoch bestehen.

Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.