Ab 1. Oktober laufen wieder Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:
Die Zinsen, die die Finanz heuer auf Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verlangt, haben es in sich: Sie betragen 2 % über dem Basiszinssatz – derzeit 5,03 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides, höchstens für 48 Monate.
Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese 50 Euro übersteigen. Da der Zinssatz recht hoch ist, ist auch der zinsenfreie Zeitraum entsprechend kurz:
Abgabenschuld in Euro | keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis |
1.000 | 27.09.2025 |
2.000 | 30.03.2025 |
4.000 | 29.12.2024 |
6.000 | 29.11.2024 |
8.000 | 14.11.2024 |
10.000 | 05.11.2024 |
15.000 | 24.10.2024 |
20.000 | 18.10.2024 |
50.000 | 07.10.2024 |
Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit Verrechnungsanweisung E 01-12/2023 (Einkommensteuer) bzw. K 01-12/2023 (Körperschaftsteuer) erfolgen.
Wichtig: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende der zinsenfreien Tage, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird. Es gilt das Datum des Eingangs beim Finanzamt.
Tipp: Ob es günstiger ist den Kredit über die Hausbank oder beim Finanzamt auszunutzen, ist im Einzelfall zu prüfen. Vor allem aus dem Aspekt, dass Anspruchszinsen für Einkommen- und Körperschaftsteuer steuerlich nicht absetzbar sind.
Zinsen auf Gutschriften
Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift, die dann verzinst zurückbezahlt wird. Der Zinssatz beträgt ebenfalls 5,03 Prozent, was im Vergleich zum Sparbuch sehr hoch ist. Allerdings müssen Gutschriftszinsen ebenfalls die Bagatellgrenze von 50 Euro übersteigen. Die obige Tabelle zeigt, wann bei welcher Gutschriftshöhe die Veranlagung erfolgen muss. Wird vorher veranlagt, gibt es keine Zinsen. Es sind jedoch die Abgabetermine für die Steuererklärungen zu beachten.
Zinsen auf Nachzahlungen für Umsatzsteuer
Auch für die Umsatzsteuer wurden in Punkto Verzinsung ähnliche – jedoch viel komplexere – Regelungen geschaffen.