Am 5. Dezember wurde das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Somit werden die Ziviltechniker ab Jänner 2013 in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert sein.

Beiträge 2013

In der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) werden die „Neuankömmlinge“ wie Gründer behandelt. Das bedeutet, dass die Beiträge 2013 bis 2015 auf Basis der reduzierten Mindestbeitragsgrundlage von 6.453,36 Euro pro Jahr gerechnet werden. Davon werden 20 Prozent Pensionsbeitrag nach dem FSVG vorgeschrieben. Bei höheren Einkünften blüht nach dem Einkommensteuerbescheid 2013 eine Nachzahlung.

Auf Antrag kann der Beitrag bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 62.160 Euro (Wert 2013) hinaufgesetzt werden. Dazu muss der Steuerbescheid 2010 als Basis für 2013 mitgeschickt werden.

Tipp: Die höhere Einstufung ist dann empfehlenswert, wenn man bald in Pension geht oder wenn man keine hohe Nachzahlung im Kopf behalten möchte. Die Beiträge sind im Jahr der Zahlung steuerlich absetzbar. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Antrag.

Höhe der Pension

Die Pensionszeiten in der Wohlfahrtseinrichtung (WE) werden auf die gesetzliche Pension angerechnet. Die Höhe der Pension richtet sich weiterhin nach dem Statut der WE – und zwar für jene Zeiten, die man bis Dezember 2012 in der WE gesammelt hat. Für die Zeiten der gesetzlichen Pensionsversicherung gelten die allgemeinen Pensionsgesetze.

Angestellte Ziviltechniker

Auch angestellte Ziviltechniker werden mit ihrer Pensionsversicherung in die SVA integriert. Die SVA wird im Jänner informieren, wie die Aufteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt.

Krankenversicherung

Hier ändert sich nichts. Die verschiedenen Möglichkeiten (private Gruppenversicherung, ASVG, GSVG) bleiben bestehen.

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