Aufgrund der Aktualität möchten wir Sie nochmal an das Thema “eZustellung” erinnern. Dazu finden Sie hier unseren Newsartikel vom 6.12.2019 sowie einige zusätzliche Infos:

Finanzamtszustellungen

Bei einer aufrechten Zustellvollmacht in unserer Kanzlei werden Schriftstücke vom Finanzamt auch weiterhin an uns elektronisch zugestellt. Manche Nachrichten erhalten Sie zusätzlich in Ihren Zugang zu MeinPostkorb. Am Fristenschutz durch unsere Kanzlei ändert sich nichts. Achtung: Manche Schriftstücke wie z.B. Finanzamtsmahnungen stellt das Finanzamt direkt an Sie zu. Bitte leiten Sie diese unmittelbar an uns weiter.

USP-Hotline

Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.

Miteigentumsgemeinschaften, ARGEs, GesnbR

Diese Unternehmen sind nicht im Firmenbuch eingetragen, brauchen aber einen USP-Zugang für die eZustellung, wenn sie die Umsatzgrenze von 30.000 € pro Jahr überschreiten. Dazu braucht man für die USP-Anmeldung eine sogenannte “Stammzahl im Ergänzungsregister”. Diese beantragt man unter:

https://www.usp.gv.at/amtswege-online/mpu-mel/melCreateNewPetition.xhtml?p=pa

Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) bzw.
Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) ohne Handy Signatur

 

Newsletter vom 6.12.2019:

Ab 1.1.2020 ist der elektronische Empfang für Unternehmen verpflichtend. Seit 1. Dezember funktioniert die eZustellung mittels „MeinPostkorb“. Das ist zu tun.

Bürgerserviceportal versus Unternehmensserviceportal (USP)

Für Private ist die Teilnahme an der eZustellung von behördlichen Schriftstücken freiwillig und funktioniert über das Bürgerserviceportal www.oesterreich.gv.at. Unternehmen sind hingegen verpflichtet zum elektronischen Empfang über das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at.

Wenn man bereits ein elektronisches Postfach nutzte, z.B. von der Post oder der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, so wurde dieses Postfach per 1.12.2019 an „MeinPostkorb“ übertragen. Darüber wurde man mit einem Infoschreiben informiert. Auch Unternehmenszugänge, wie z.B. FinanzOnline oder das ERV-Portal, werden automatisch in das USP übernommen.

Es gibt in beiden Portalen den Punkt „MeinPostkorb“. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Postkörbe. Im Postkorb auf www.oesterreich.gv.at landen behördliche Schriftstücke, die mit der natürlichen Person zu haben – u.a. auch SVA-Schriftstücke. Im USP findet man behördliche Schriftstücke, die mit dem Unternehmen zu tun haben. Es macht also Sinn, sich bei beiden Portalen anzumelden.

Pflicht für Unternehmen

Unternehmen inkl. Vermieter müssen die eZustellung via USP „MeinPostkorb“ einrichten. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Internetanschluss oder ohne Handy. Ausreichend sind ein Internet-PC und ein Tastenhandy.

Handysignatur erforderlich

Für den Empfang von elektronischen „Einschreibern“ braucht man eine Handysignatur. Wer noch keine Handysignatur hat, sollte sich rasch darum kümmern, damit die elektronische Zustellung möglichst ab Anfang 2020 klappt. Dazu geht man am einfachsten persönlich mit Handy und Ausweis in eine Registrierungsstelle:

https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur-registration

Die Handysignatur wird dann innerhalb weniger Minuten aktiviert.

Anmeldung USP

Mit aktivierter Handysignatur kann man sich bzw. das Unternehmen im USP registrieren:

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/home/registrieren.html

Aktivierung „MeinPostkorb“

Ist das geschafft, so muss man unter Services > MeinPostkorb eine Email-Adresse hinterlegen für die Benachrichtigung über einen Posteingang.

Tipps

  • Aktivieren Sie eine Abwesenheitsnotiz, wenn Sie z.B. verreisen. Sonst versäumen Sie womöglich wichtige Einspruchs- oder Beschwerdefristen.
  • Hinterlegen Sie zwei Email-Adressen für jeden Abholer, falls es ein technisches Problem mit einer Adresse gibt.
  • Aktivieren Sie zwei Postbevollmächtigte, die sich gegenseitig vertreten können.