Die AUVA zahlt einen Zuschuss an KMUs, wenn ein Dienstnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt. Dazu muss man einen Antrag stellen.

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können einen Lohn- und Gehaltszuschuss beantragen, wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder einen Unfall hat. Den Zuschuss gibt es sowohl für Arbeits- als auch für Freizeitunfälle. Er beträgt 50 Prozent vom Bruttoentgelt plus Sonderzahlungen.

Ab wann gibt es einen Zuschuss?

  • Bei Unfall: Ab dem 1. Tag der Arbeitsverhinderung, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage beträgt.
  • Bei Krankheit: Ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung, wenn die Arbeitsverhinderung mehr als zehn Tage beträgt.
  • Gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge

Auf der Krankmeldung des Arztes sieht man nicht, ob der Mitarbeiter krank ist oder einen Freizeitunfall hatte. Die Unterscheidung ist aber wichtig, da man bei Unfall den Zuschuss ab dem ersten Tag bekommt, bei Krankheit erst ab dem elften. Als Arbeitgeber darf man arbeitsrechtlich nicht nach dem Grund der Krankheit fragen, jedoch wird Ihnen Ihr Mitarbeiter sicher Auskunft geben, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt.

Wichtig: Für Lohnverrechnungs-Klienten beantragen wir den Zuschuss automatisch. Bitte teilen Sie uns einen Unfall mit, da das auf der Krankmeldung nicht ersichtlich ist.

Weitere Informationen
Information der AUVA
Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung